Verwunderliche Auswahl
An sich eine nette Idee. Wenn man aber ein wenig von den Besonderheiten Oberkassels kennt, wundert man sich über die konkrete Zonenauswahl. Eine Besonderheit, die z.b.
Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Anregungen zum Satzungsentwurf mitzuteilen.
Die Beteiligung ist vom 8. bis 22. Oktober 2024 möglich. Die Beiträge werden unten auf der Seite veröffentlicht. Dort können Sie sich auch über die Beiträge anderer Bonner*innen informieren.
An sich eine nette Idee. Wenn man aber ein wenig von den Besonderheiten Oberkassels kennt, wundert man sich über die konkrete Zonenauswahl. Eine Besonderheit, die z.b.
Beschlossen wurde im Hauptausschuss, dass eine Erhaltungssatzung erstellt wird. Wie kommt es jetzt dazu, dass jetzt ein Entwurf zu einer Erhaltungs- und (!) Gestaltungssatzung vorliegt?
In dem Entwurf werden extremst unterschiedlich hohe Bussgeldandrohungen vorgeschlagen, je nachdem in welcher Zone man ist. Auch weichen diese in ihrer Hoehe zum Teil weit von anderen Erhaltungssatzungen der Stadt Bonn ab (z.b. Suedstadt).
Wie richtig festgestellt, hat sich die letzten Jahre baulich einiges in Oberkassel getan. Ich kann aber nicht feststellen, dass diese sich nicht in das vorhandene Bild einfügen würden.
Wenn man Gebaeude einzeln unter Denkmal stellt, und das sind in der Adrianstrasse und Zipperstrasse einige, dann hat man nicht ausschliesslich den Nachteil als Eigentuemer, dass man in seiner Gestaltungsfreiheit eingeschraenkt wird, sondern man erhaelt