Lesenswertes
Leitlinien
Seit Anfang 2014 gibt es in Bonn Leitlinien für die Bürger*innenbeteiligung. In diesen Leitlinien sind verbindliche Kriterien benannt, nach denen die Beteiligung der Bürger*innen abläuft. Sie sind die Grundlage für eine transparente, verlässliche und stetige Beteiligung. Die Leitlinien setzen also den Rahmen für städtische Beteiligungsprozesse in Bonn.
Bürgeranträge
Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.
Beirat Bürger*innenbeteiligung
Der Beirat Bürgerbeteiligung wurde mit dem Beschluss über die Leitlinien Bürgerbeteiligung ins Leben gerufen und trat im Herbst 2016 erstmals zusammen. Er gibt Empfehlungen zur Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Beteiligungsverfahren ab und ist das vorberatende Gremium des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerausschuss
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen („Bürger*innenausschuss“) ist das Gremium des Rates, welches sich überwiegend mit dem Themenbereich Bürger*innenbeteiligung auseinandersetzt. Er befasst sich als Beschwerdeausschuss zudem mit den Anregungen und Beschwerden aus der Bürger*innenschaft von gesamtstädtischer Bedeutung.