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Bürgeranträge

Bürger*innenantrag - Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.

Mit einem sogenannten „Bürger*innenantrag“ haben Sie somit die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Hier empfiehlt sich eine Formulierung, die das Anliegen als Antrag eindeutig erkennen lässt, zum Beispiel „Ich beantrage...“.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden per E-Mail, Post oder über das unten verlinkte Onlineformular " zu stellen.

 

Kontakt

Bundesstadt Bonn, Bürger*innen und OB-Büro

Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn

Telefon: 0228 77 2049

Häufig gestellte Fragen zum Bürger*innenantrag

Wer darf einen Bürger*innenantrag stellen?

Alle Einwohner*innen, die seit mindestens drei Monaten in Bonn wohnen. Die Anträge können einzeln oder gemeinsam mit anderen eingereicht werden.

Juristische Personen sind gemäß § 24 GO NRW nicht antragsberechtigt. Über § 24 GO NRW hinaus hat aber jede natürliche oder juristische Person (z.B. rechtsfähiger Verein) bzw. Personenmehrheit (z.B. nichtrechtsfähiger Verein) das Recht, sich schriftlich an den Rat, eine Bezirksvertretung oder die Verwaltung der Bundesstadt Bonn mit Bitten oder Beschwerden zu wenden (Art. 17 GG/ § 10 Abs. 7 der Hauptsatzung) 

Muss ich Formvorschriften erfüllen?

Ihr Antrag muss in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne telefonisch an uns wenden und sich zunächst beraten lassen und anschließend Ihren Bürger*innenantrag stellen.

Möchten Sie Dateien übersenden, bitten wir darum, PDF-Dateien zu verwenden.

An welche Fristen bin ich gebunden?

Ihr Antrag muss spätestens 21 Tage vor der Sitzung des Gremiums, in dem er beraten wird (Ausschuss oder Bezirksvertretung), eingehen, um in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen zu werden Alle nach diesem Zeitpunkt eingehenden Bürger*innenanträge werden in der übernächsten Sitzung (in der Regel circa einen Monat später) beraten.

Wer berät und entscheidet über mein Anliegen?

In Bonn werden Bürger*innenanträge mit Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung vom Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen beraten. Bürger*innenanträge, die inhaltlich nur einen bestimmten Stadtbezirk betreffen, sogenannte „bezirkliche Angelegenheiten“, werden von der jeweiligen Bezirksvertretung beraten.

Alle beratenden Gremien tagen in der Regel in öffentlicher Sitzung.

Wie läuft die Sitzung ab?

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzenden und Genehmigung der Tagesordnung werden in der Regel die Bürger*innenanträge nacheinander behandelt.

Sobald ein Antrag aufgerufen wird, hat zuerst die Person, die den Antrag gestellt hat, die Möglichkeit, einen Wortbeitrag zu halten und dem Ausschuss bzw. der Bezirksvertretung die Antragsinhalte kurz zu erläutern.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Redemöglichkeit nur einmal ausüben können. Im dem Fall, dass Ihr Antrag in ein anderes Gremium verwiesen wird, liegt es im Ermessen des jeweiligen Gremiums, Ihnen eine erneute Redemöglichkeit einzuräumen.

Im Anschluss daran beginnt die Beratung, bei der in der Regel auch Fachleute aus der Verwaltung für Fragen der Politik zur Verfügung stehen.

Nach der Beratung formuliert der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen oder die Bezirksvertretung einen Beschluss.

Darf ich in der Sitzung zu meinem Anliegen sprechen?

Ja. Sie haben die Möglichkeit, vor der Beratung einen Wortbeitrag zu halten und Ihre Antragsinhalte vor der Politik zu vertreten.

Alle von Ihnen im Vorfeld eingereichten Unterlagen liegen den Ausschussmitgliedern im Wortlaut bereits vor und können dabei als bekannt vorausgesetzt werden. Ihr Redebeitrag sollte sich deshalb auf eine Ergänzung und Verdeutlichung beschränken.

Muss ich in der Sitzung dabei sein?

Nein. Es besteht keine Verpflichtung an der Sitzung teilzunehmen, die Beratung kann auch ohne Ihre Teilnahme erfolgen.

Es ist natürlich empfehlenswert, an der Sitzung teilzunehmen, ggf. auch ohne einen Wortbeitrag zu leisten, um den Prozess der Entscheidungsfindung nachzuvollziehen und die Argumente zu hören. Die meisten Sitzungen können auch auf dem städtischen YouTube-Kanal verfolgt werden, wenn eine Teilnahme vor Ort nicht möglich ist.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, entweder eine Vertretung zu entsenden, die Ihre Interessen vertritt, oder eine Vertagung zu beantragen, sollten Sie wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an einer Teilnahme verhindert sein aber eine Beratung erst nach erfolgtem Redebeitrag wünschen. Treten Sie in beiden Fällen bitte vorher mit der Stabsstelle Bürgerbeteiligung in Kontakt.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

In Ihrem Bürger*innenantrag werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange alle notwendigen Anonymisierungen der personenbezogenen Daten vorgenommen. In dieser textlichen Fassung wird das Schreiben mit der Stellungnahme der Verwaltung, wie alle Dokumente zu öffentlichen Ausschusssitzungen, in das Bonner Rats-Informationssystem (ALLRIS) eingestellt und ist für alle Internetnutzer*innen abrufbar. Die Sitzungen der politischen Gremien, die mit Ihrem Anliegen befasst sind, finden grundsätzlich öffentlich statt, so dass bei der Beratung bekannt gewordene Details in die Presseberichterstattung einbezogen werden können.

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