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Anpassung an geänderte Vorstellungen?

Beteiligung im Satzungsverfahren: “Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Oberkassel“

Anpassung an geänderte Vorstellungen?

Die Lebensumstände befinden sich in einem steten Wandel, entsprechend die Bedürfnisse der Menschen. Auch die Vorstellungen von Ästhetik entwickeln sich weiter. Hier wird versucht die eigenen Vorstellungen allen anderen vorzuschreiben. Es gibt im Baurecht u.a. das sogennante Verunstaltungsverbot, welches ganz generell gilt. Diese Regelungen sollten in einer freiheitlichen Gesellschaft reichen, um Auswüchse zu unterbinden.
Es sollte kein Ziel sein aus Oberkassel ein Museum zu machen oder mit totalitären Mitteln spezielle Vorstellungen der Allgemeinheit zu diktieren.

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