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Notwendigkeit?

Beteiligung im Satzungsverfahren: “Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Oberkassel“

Notwendigkeit?

Für einen großen Teil des Gebietes existiert kein Bebauungsplan, insofern sind Neubauten per se antragspflichtig. Nach bestehenden Baugesetzen muss Neubebauung sich ins Bestehende einfügen, insofern liegt es bereits jetzt in der Hand der Behörden gestalterisch einzugreifen. Was sich ändern würde ist lediglich, dass nicht gesondert unter Denkmalschutz stehende Bebauung anzeigepflichtig abgerissen werden darf, insofern die Behörden innerhalb von 4 Wochen keinen triftigen Grund anbringen, der dagegen spricht.
Leicht sonderbar scheint auch die Argumentation zu sein, Sichtachsen etc. zu erhalten, wenn man eine Straßenseite unter Satzung stellt, aber diejenige gegenüber nicht (siehe Basaltstraße). Wenn man sich die Umrisse anschaut, sollen auch Gebäude unter Satzung fallen, die von der Straße gar nicht einsehbar sind. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Entscheidung vor allem am Schreibtisch getroffen wurde, da dieser Umstand, dass die Sicht auf einzelnen Gebäude nicht gegeben, auf dem Plan so nicht erkennbar ist.
Im ersten Ausschuss wurde im Beschluss argumentiert, dass man keine Detailvorschriften wie Fassadengestaltung vorschreiben wolle, vorliegen tut aber jetzt genau das. Ebenso wurde eine Erhaltungssatzung in Auftrag gegeben. Jetzt hat man auch eine Gestaltungssatzung.
Wer auf effektive Erhaltung abzielt, sollte versuchen, Menschen hierfür zu gewinnen und Möglichkeiten aufzeigen, anstelle Vorschriften erstellen zu lassen. Ansonsten bekommt eine tote Kulisse.

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