Kafka 2.0
Um eine Förderung für den Austausch meiner Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu erhalten muss ich eine Fassadendämmung anbringen.
Die Beteiligung ist seit dem 22. Oktober beendet.
Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Anregungen zum Satzungsentwurf mitzuteilen.
Die Beteiligung ist vom 8. bis 22. Oktober 2024 möglich. Die Beiträge werden unten auf der Seite veröffentlicht. Dort können Sie sich auch über die Beiträge anderer Bonner*innen informieren.
Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.
Um eine Förderung für den Austausch meiner Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu erhalten muss ich eine Fassadendämmung anbringen.
Die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung ist ein Projekt ewig Gestriger, die sich die Baukultur der sogenannten „Zweiten Reiches“ als Leitbild gesetzt haben und jegliche Entwicklung und Veränderung verhindern wollen.
Ich habe per Zufall durch Gespräche am Wochenende erst erfahren, was da läuft. Die Stadt scheint nur an ausgewählte Eigentümer Informationen zur Beteiligung per Post verschickt haben. Auch meine Nachbarn sind nicht informiert worden.
In Bonn gibt es allgemein Wohnraummangel. Oberkassel ist mit seiner Nähe zum Rhein, zur Natur, mit seinen Geschäften und seiner guten Anbindung mittels ÖPNV sehr attraktiv.
An sich eine nette Idee. Wenn man aber ein wenig von den Besonderheiten Oberkassels kennt, wundert man sich über die konkrete Zonenauswahl. Eine Besonderheit, die z.b.
Beschlossen wurde im Hauptausschuss, dass eine Erhaltungssatzung erstellt wird. Wie kommt es jetzt dazu, dass jetzt ein Entwurf zu einer Erhaltungs- und (!) Gestaltungssatzung vorliegt?
In dem Entwurf werden extremst unterschiedlich hohe Bussgeldandrohungen vorgeschlagen, je nachdem in welcher Zone man ist. Auch weichen diese in ihrer Hoehe zum Teil weit von anderen Erhaltungssatzungen der Stadt Bonn ab (z.b. Suedstadt).
Wie richtig festgestellt, hat sich die letzten Jahre baulich einiges in Oberkassel getan. Ich kann aber nicht feststellen, dass diese sich nicht in das vorhandene Bild einfügen würden.
Wenn man Gebaeude einzeln unter Denkmal stellt, und das sind in der Adrianstrasse und Zipperstrasse einige, dann hat man nicht ausschliesslich den Nachteil als Eigentuemer, dass man in seiner Gestaltungsfreiheit eingeschraenkt wird, sondern man erhaelt