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Verwunderliche Auswahl

Beteiligung im Satzungsverfahren: “Erhaltungs- und Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Oberkassel“

Verwunderliche Auswahl

An sich eine nette Idee. Wenn man aber ein wenig von den Besonderheiten Oberkassels kennt, wundert man sich über die konkrete Zonenauswahl. Eine Besonderheit, die z.b. keine Berücksichtigung findet, sind die ehemaligen Fabrikantenvillen in Rheinnähe mit den ehemaligen Arbeiterhäusern drumherum. Etwas in dieser Art ist heutzutage wirklich selten. Auch, dass das Gelände rund um den Bürgerpark samt evangelischer Kirche ausgenommen ist. Hier gab es vor kurzem meines Wissens die Absicht zu bauen und genau das wird ausgenommen?
Ebenfalls stellt sich die Frage inwiefern aufgrund der hohen Denkmaldichte noch eine zusätzliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzung notwendig ist. Das Denkmalschutzrecht erlaubt hier bereits jetzt weitreichende Möglichkeiten des Umgebungsschutzes. Man fragt sich aufgrund der unterschiedlichen Behörden die dann zuständig sind, wie aufwendig, langwierig und teuer es wird auch nur geringfügige Änderungen vorzunehmen.
Letztens gibt die Satzung in ihrer jetztigen Form keine Sicherheit für Eigentümer, wie welche Interessen abzuwägen sind. Falls z.b. Abriss und Neubau wirtschaftlicher als Erhalt, was hat Vorrang, wie wird dann abgewägt? Laut Präambel soll ja gerade Sicherheit zur Gestaltung geschaffen werden. Dafür bleiben die Formulierungen zu vage. Im Zweifel stehen langwierige Rechtsprozesse im Raum.

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