Für E-Scooter sollten auch Verkehrsregeln gelten
Oft habe ich den Eindruck, E-Scooter-Fahrer glauben, sich in einem rechtsfreien Verkehrsraum bewegen zu dürfen.
In der Zeit vom 24. April bis zum 07. Mai 2023 konnten Sie uns hier Ihre Anregungen für stadtteilunabhängige Themen mitteilen.
Dabei standen zwei Fragestellungen im Fokus:
Die Anregungen werden im weiteren Projektverlauf berücksichtigt. Ziel ist es, auf die verschiedenen Örtlichkeiten in den Stadtbezirken zugeschnittene Präventions- und Interventionsmaßnahmen zu planen und anschließend umzusetzen. Daher werden im Sommer 2023 in mehreren Workshops entsprechende „Steckbriefe“ für die einzelnen identifizierten Orte erarbeitet.
Im letzten Schritt wird die Stadtverwaltung auf Basis aller gesammelten Erkenntnisse das Konzept erarbeiten, es dem Verwaltungsvorstand vorlegen und es Ende des Jahres 2023 zur Beratung in die politischen Gremien einbringen. Abschließend soll der Rat der Stadt Bonn das Konzept verabschieden.
Die Beitragsabgabe im Dialog ist aktuell geschlossen.
Oft habe ich den Eindruck, E-Scooter-Fahrer glauben, sich in einem rechtsfreien Verkehrsraum bewegen zu dürfen.
E-Scooter sollten nur an noch zu bauende Ladesäulen abgestellt werden können. Keiner der Benutzer ist so fußkrank, als dass man ihm nicht zumuten könnte, wenige Minuten bis zur nächsten Ladesäule zu Fuß zu gehen.