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Für E-Scooter sollten auch Verkehrsregeln gelten

Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn

Für E-Scooter sollten auch Verkehrsregeln gelten

Oft habe ich den Eindruck, E-Scooter-Fahrer glauben, sich in einem rechtsfreien Verkehrsraum bewegen zu dürfen.
E-Scooter sind keine Kinderroller und die Benutzung der Fußwege ist verboten. Auch darf das Abstellen nicht zu einer Behinderung führen. Menschen mit einem Rollator z. B. wollen auch weiterhin ihren Fußweg benutzen dürfen. E-Scooter dürfen Radwege befahren, aber keine Fußwege, die für Radfahrer frei gegeben sind ( gilt u.a. für große Teile der Innenstadt ).
Ein gutes menschliche Miteinander kann man nur leben, wenn gemeinsame Vereinbarungen in Form von Regeln angehalten und manchmal auch überprüft werden.

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