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Radfahrer: Durchsetzung von Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone

Konzept zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in Bonn

Radfahrer: Durchsetzung von Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone

Das Schild "Fahrrad Frei" erlaubt nicht etwa die freie Nutzung des Fußgängerwegs bzw. der Fußgängerzone, sondern ermöglichen dies nur unter den Bedingungen, dass:

- Schrittgeschwindigkeit (4-7km/h) eingehalten und
- Fußgängern zu jedem Zeitpunkt Vorrang eingeräumt wird

In der Sterntorbrücke, der Friedrichsstraße und auf dem Münsterplatz sind diese Regeln völlig unbekannt, hier gilt das Recht des Schnelleren.

Eine Aufklärungskampagne bzw. gut lesbare Informationstafeln am Eingang zur Fußgängerzone sind dringend notwendig.

Kommentare

Gespeichert von Reimer am Fr., 28.04.2023 - 10:37

Leider schaut die Polizei und das Ordnungsamt bei diesen Ordnungswidrigkeiten bewusst weg. Man ist kein besserer Mensch, nur weil man auf Grund der Klimakatastrophe in der Innenstadt Fahrrad fährt. Auch für Fahrradfahrer gelten Gesetze,- wird leider bewusst nicht umgesetzt.

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