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Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Auf einem Stadtplan wird die jeweilige Lärmbelastung pro Straße in verschiedenen Farben dargestellt.

Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der 4. Runde

Ein Lärmaktionsplan ist ein Instrument der Lärmminderung, das von den Städten und Gemeinden als städtisches Gesamtkonzept entwickelt wird. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Für den 2020 beschlossenen Lärmaktionsplan der 3. Runde steht nun die Überprüfung an. Dabei sollen gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden.

 

Vom 20. August 2024 bis 17. September 2024 lief die 2. Phase der Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bonn. In diesem Zeitraum konnten Anregungen und Kommentare zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingereicht werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf dieser Seite zum Download bereit. 

Am 11. September 2024 erfolgte die Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda durch das beauftragte Planungsbüro PGT aus Hannover

 

Die in der Onlinebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im Endbericht des Lärmaktionsplans berücksichtigt und dokumentiert.

 

Onlinebteiligung (20. August bis 17. September 2024)

Downloads

Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4

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LAP Anlage 1 - Einzelabwägung der Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung

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LAP Anlage 2 - Evaluationstabelle

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Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein Instrument der Lärmminderung, das von den Städten und Gemeinden als städtisches Gesamtkonzept entwickelt wird. Er hat das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Außerdem sollen ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden. Auf der Grundlage der Lärmkartierung wurden Belastungsschwerpunkte (sog. Hot Spots) herausgearbeitet, für die Handlungsempfehlungen mit dem Vorrang auf einer Umsetzung in den nächsten 5 Jahren entwickelt wurden.

Wer ist für die Lärmaktionsplanung zuständig?

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die Lärmaktionsplanung zuständig. Ausnahme hiervon sind die Hauptschienenstrecken des Bundes, hier erfolgt die Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt.

Die Lärmaktionsplanung betrifft immer auch andere Planungen und Vorhaben, daher sind alle betroffenen Bereiche – innerhalb und außerhalb der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt – an einer gesamtplanerischen Lösung zu beteiligen.

Rückblick: 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (2023)

In der 1. Phase konnten Bürger*innen bereits Hinweise zu den folgenden Fragestellungen abgeben:

  • Welche konkrete Maßnahme schlagen Sie vor, um Lärm zu reduzieren?
  • Welche Maßnahmen kann die Stadt Bonn ergreifen, um das Bewusstsein für Lärmschutz zu erhöhen und das Verhalten im Alltag zu ändern?

Die eingereichten Beiträge der Teilnehmenden sind weiterhin aufrufbar. 

Die zahlreich eingegangenen Rückmeldungen wurden bei der Erstellung des Entwurfs berücksichtigt. Wie die Anregungen in den Lärmaktionsplan aufgenommen wurden kann der Einzelabwägung Anhang I entnommen werden.

Umgebungslärmkarten

Die Umgebungslärmkarten bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Dabei wird jede kartierte Lärmart in einer eigenen Teillärmkarte dargestellt:

  • Straßenverkehr
  • Straßen- und Stadtbahnverkehr
  • Industrieanlagen
  • Schienenverkehr (Bund)

Jede Lärmkarte zeigt anhand von farbigen Flächen – den sogenannten Isophonen-Bändern – die Höhe der Lärmbelastung. Dargestellt sind die über das Jahr gemittelten Lärmindizes in 5 dB-Schritten.

Für die Beschreibung der Lärmbelastung werden die Lärmindizes LDEN und LNight verwendet. Der LNight beschreibt die Belastung in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden). Der LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wieder. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (6 bis 18 Uhr), am Abend (18 bis 22 Uhr) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr), wobei Abend und Nacht durch Zuschläge stärker gewichtet werden. Der Beurteilungszeitraum ist dabei immer ein durchschnittliches Kalenderjahr. Die farbliche Darstellung beginnt für LDEN ab 55 dB(A) und LNight ab 50 dB(A):
 

Dargestellt wird die Skalierung des Lärmindex

Umgebungslärmkarten als PDF zum Download

Straßenverkehrslärm Nacht (ca. 43 MB)

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Straßenverkehrslärm 24 Stunden (ca. 37 MB)

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Straßen- und Stadtbahnlärm Nacht (ca. 37 MB)

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Straßen- und Stadtplanlärm 24 Stunden (ca. 37 MB)

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Industrielärm Nacht (ca. 33 MB)

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Industrielärm 24 Stunden (ca. 33 MB)

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Vorangegangene Lärmaktionspläne als PDF zum Download

Lärmaktionsplan 1. Runde (ca. 1 MB)

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Lärmaktionsplan - Pilotprojekt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen (ca. 4 MB)

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Lärmaktionsplan 3. Runde (ca. 17 MB)

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