Das circa 5.400 m² umfassende Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem.
Der neue Bebauungsplan soll aufgestellt werden, um das Gelände der ehemaligen Botschaft Jugoslawiens an der Schlossallee planungsrechtlich für die Bebauung mit Wohn- und Geschäftshäusern vorzubereiten. Zur Sicherung und Entwicklung des Ortsteilzentrums Mehlem soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes für Lebensmittel geschaffen werden.
Die geplante Neustrukturierung der Fläche erfordert eine Neufassung des Planungsrechts. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Grundstücksflächen für Wohnungsbau und einen Lebensmitteldiscountmarkt mit ergänzenden Nutzungen (z.B. Bäckerei, Café,...) zu entwickeln.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 10. November 2021 beschlossen, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Dies war unter den Vorbehalt von Maßgaben gestellt, die zwischenzeitlich erfüllt wurden (DS-Nrn. 211220 und 211220-03).
Öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Onlinebeteiligung
Der Planentwurf wird einschließlich der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Stadthaus Bonn (Berliner Platz 2, Foyer vor dem Ratssaal, Etage 2) sowie im Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2-3, 53177 Bonn öffentlich ausgelegt und kann in einem Zeitraum von vier Wochen vom 15. Mai bis einschließlich 9. Juni 2023 , eingesehen werden. Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Im selben Zeitraum haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Meinung zur Planung hier bei Bonn-macht-mit.de mitzuteilen.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die beabsichtigte Entwicklung im Plangebiet zu informieren und sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Im weiteren Verfahren besteht für die Öffentlichkeit im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu nehmen.