Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Für den 2020 beschlossenen Lärmaktionsplan der 3. Runde steht nun die Überprüfung an. Dabei sollen gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden.
Vom 20. August 2024 bis 17. September 2024 lief die 2. Phase der Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bonn. In diesem Zeitraum konnten Anregungen und Kommentare zum Entwurf des Lärmaktionsplans eingereicht werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Am 11. September 2024 erfolgte die Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda durch das beauftragte Planungsbüro PGT aus Hannover
Die in der Onlinebeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im Endbericht des Lärmaktionsplans berücksichtigt und dokumentiert.