Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Für den 2020 beschlossenen Lärmaktionsplan der 3. Runde steht nun die Überprüfung an. Dabei sollen gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden.
Am 20. August 2024 beginnt die 2. Phase der Beteiligung zur Lärmaktionsplanung der Stadt Bonn. Dann haben Sie die Möglichkeit uns Ihre Anregungen und Kommentare zum Entwurf des Lärmaktionsplans bis zum 17. September 2024 mitzuteilen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Alternativ zur Online-Teilnahme können Sie Ihre Beiträge auch per E-Mail an umgebungslaerm@bonn.de versenden. Wir bitten Sie, nach Möglichkeit die Onlinebeteiligungsmöglichkeit zu nutzen.
Hinweis: Am 11. September 2024 erfolgt die Vorstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda durch das beauftragte Planungsbüro PGT aus Hannover
Die eingehenden Stellungnahmen werden im Endbericht des Lärmaktionsplans berücksichtigt und dokumentiert.