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Bilanz von Eingriffs- und Ausgleichswirkung muss erstellt werden

Beteiligung zum Bebauungsplan NR. 7213-2: Schlossalle

Bilanz von Eingriffs- und Ausgleichswirkung muss erstellt werden

Die Planungserläuterung enthält an mehreren Stellen Betrachtungen zu den Schutzgütern und zum Natureingriff. Dabei sind durchaus ausgleichende Maßnahmen angeführt, wie Ersatzpflanzungen, Dachbegrünung etc. Die Bilanzierung der Eingriffswirkungen gegenüber der Wirkung der Ausgleichsmaßnahmen fehlt jedoch. Die Bilanzierung muss über eine Zeitreihe erfolgen, um z.B. Pflanzenwachstum und -lebensdauer zu berücksichtigen und die Tatsache, dass Ausgleichsmaßnahmen oft entfernt vom Eingriffsort erfolgen (z.B. Ersatzbäume). Diese Bilanz muss bis zur Offenlegung des B-Planentwurfs beigebracht werden.

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