"Rosenfeld" Bebauungsplan Nr. 6224-3
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf und umfasst rund 18 Hektar städtische Flächen zwischen der BAB 555, der Stadtgrenze zu Bornheim, der Buschdorfer Straße, der
Stadtbahnlinie und der Schickgasse. Während 12 Hektar dem Umwelt- und Naturschutz sowie den Flächen des Grünen C vorbehalten sind, soll auf ca. 6 Hektar ein neues Wohngebiet entstehen Im weiteren Verfahren sollen Planungsalternativen erarbeitet werden, die sowohl die Ziele der Zukunftswerkstatt Buschdorf als auch die politischen Ziele berücksichtigen. Dazu gehören Klimaneutralität, Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekt, Autoarmut und umweltfreundliches Mobilitätskonzept sowie einen Anteil von mindestens 50% gefördertem Wohnraum.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Durchführung des Planungswettbewerbs.
Geplante Schritte
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Schickgasse 35, 53117 Buschdorf Bonn
Politischer Beschluss
Voraussichtliche Kosten
Kosten Bürgerbeteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Links
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden auch hier mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekanntgemacht. Eingehende Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den
zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahmen mitgeteilt.
Kontakt
Frau Pflug, Tel. 0228 77 2963, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), E-Mail: carmen.pflug@bonn.de