Kosten von Lärmaktionsplanung und Umgebungslärmkarte lt. Auskunft der EU
Leider hat die EU es vermieden (in ihrer Richtlinie) Grenzwerte zur Höhe der Lärmbelastung festzulegen.
Im Gegensatz zu anderen Umweltvorschriften!
Verlangt wird halt nur, dass eine Lärmaktionsplanung überhaupt durchgeführt wird.
Die Kommunen haben insoweit einen weiten Spielraum.
Deshalb hilft die Lärmaktionsplanung den vielen Betroffenen (und auch mir) selbst in der 4. Runde nicht weiter. Ich möchte aber nicht schlechter behandelt werden, als andere Bürger, die das Glück hatten, von Lärm verschont zu bleiben.
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie verursacht (lt. Auskunft der EU) zwar minimale Verwaltungskosten, die
sich bei Lärmkarten auf 0,15 EUR und bei Aktionsplänen auf 0,03 EUR je Einwohner der Gesamtbevölkerung – alle fünf Jahre – belaufen. Hochgerechnet auf die Bevölkerungsanzahl kommt allerdings dann doch eine hohe Summe zusammen, die der Steuerzahler aufbringen muss. Todesfälle und Gesundheitsbeeinträchtigungen (aufgrund einer dauerhaft hohen Lärmeinwirkung) sind ein Argument, den Betroffenen Lärmschutz nicht zu verweigern.