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Verkehrstreiber UKB

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Verkehrstreiber UKB

UKB bedingte extreme Verkehrsströme ( tgl. rd. 15.000 Fahrzeuge) führen durch reines Wohngebiet ( z.B. untere Robert-Koch-Straße). UKB hat keine adäquate verkehrslogistische Anbindung. Lärmpegel ( insb. Busse/LKW/ Martinshorn Einsatzfahrzeuge wird inflationär genutzt) und Abgasmengen für Anrainer unerträglich. Verkehrsvolumen für alle Teilnehmer eine tgl. Geduldsprobe mit wechselnden Gefahrensituationen. Ausblick beängstigend w. weiterem UKB Ausbau. Seilbahn grds. und wegen langer Vorlaufzeit keine Lösung, Verkehrsstrecken sind heute überfordert. Umstiegseffekt auf die Seilbahn wird überschätzt, Belastungen durch Busse u. LKW bleiben.
Kurzfr. braucht es Tempo 30 mit fixer Überwachung, insbesondere untere Robert-Koch-Straße. Mittel- u. langfristig eigene UKB Zufahrt ggf. Tunnelung. Völlig unverständlich, dass ein Verkehrs-Hotspot wie die Robert-Koch-Straße im Lärmaktionsplan nicht erwähnt ist!

Kommentare

Gespeichert von Gast am Mi., 11.09.2024 - 14:09

intransparente Entscheidungswege, Gleichbehandlungsgrundsatz in Frage gestellt?
Die Anrainer der sehr begrenzten UKB Verkehrswege, durch reine Wohngebiete, fühlen sich ungerecht behandelt bzw. benachteiligt. Im Vergleich zu den diversen, bereits bestehenden Tempo 30 Strassenabschnitten in Bonn, ist es im Vergleich nicht nachvollziehbar, dass die untere Robert-Koch-Straße von Tempo 30 ausgenommen ist!

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