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Löwenburgstraße Niederholtorf

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Löwenburgstraße Niederholtorf

Seit der letzten gem. EU Umgebungslärmrichtlinie durchgeführten Lärmkartierung im Jahr 2017 ist der Lärmpegel der Löwenburgstraße von LPB III auf LPB IV angestiegen, was sich schön am Bebauungsplan Niederholtorf Süd nachvollziehen lässt. Aufgestellt 2017 weist er LPB III aus. Seit Juli 2023 - mit einem Jahr Verspätung - liegt der LPB in diesem Bereich nun bei LPB IV (Lärmkartierung NRW).
Mögliche Ursache: höheres Verkehrsaufkommen. Wieso? Da der Verkehr nicht gestoppt werden muss, ist die Durchlassgeschwindigkeit eines Kreisverkehrs höher, d.h. mehr Fahrzeuge können den Verkehrsknotenpunkt pro Zeiteinheit passieren. Da der LPB angestiegen ist von III auf IV ist eine wesentliche Änderung an einer Straße anzunehmen: diese ist regelm. dann gegeben, wenn durch erhebliche bauliche Eingriffe (Kreisverkehr statt T-Kreuzung) der Beurteilungspegel des vom Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 dB(A) ansteigt. Somit sind die Immissionsgrenzwerte anzusetzen, die beim Bau und der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen eingehalten werden müssen:
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten 59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts. Wir fordern die Stadt Bonn auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Lärmgrenzwerte eingehalten werden!

Kommentare

Gespeichert von Melanie.3011 am Di., 17.09.2024 - 09:34

Wenn man an deine Hauptstr zieht und sich dann wundert das Lärm ist dem ist leider auch nicht mehr zu helfen. Da das ein Zubringer zur Autobahn ist muss man sich vorher schlau machen wo man sein Haus baut.

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