Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde
Anwohner der Josefshöhe bangen um ihre Gesundheit!
Anwohner der Josefshöhe bangen um ihre Gesundheit!
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Die Lärmaktionsplanung der Stadt Bonn beruht auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinien 2002/49/EG) und dient dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Eine dauerhaft hohe Lärmbelastung kostet Leben.
Eine Priorisierung aufgrund von Kostenerwägungen ist mit dem Gesundheitsschutz und der Intention der EU-Richtlinie nicht vereinbar. Leider hat die Gesundheit kein Preisschild.
Im Fall der Straße. „An der Josefshöhe“ wirkte sich die prekäre Lärmbelastung sogar auf die Wahlbeteiligung und das Wahlergebnis der EU-Wahl aus. 35 % Wahlbeteiligung. 30 % sonstige Parteien.
Für reine Wohngebiete sind gem. der 16. BImSchV 49 dB(A) in der Nacht und 59 dB (A) am Tag sicherzustellen. Ich bitte darum, den Entwurf entsprechend zu überarbeiten.