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Verstoß gegen einen Planfeststellungsbeschluss

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Verstoß gegen einen Planfeststellungsbeschluss

Eine der Hauptlärmquellen „An der Josefshöhe“ ist der Schwerlastverkehr mit Hafencontainern vom kleinen Grau-Rheindorfer Hafen. Binnenschiffe auf dem Rhein können zwischen 208 und 470 (20-Fuß) ISO-Container transportieren. Die Stadt Bonn ist mit 49 % am Hafen beteiligt und tritt insoweit auch als Wirtschaftsunternehmen auf. Lt. Planfeststellungsbeschluss haben die schweren Hafen-LKW die nahe gelegene (Entfernung 600 m), aber mautpflichtige Autobahn zu benutzen und bestimmte Ruhezeiten einzuhalten Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss verstößt die Stadt Bonn seit mind. 5,5 Jahren. Als Autobahnersatz dient das reine Wohngebiet „An der Josefshöhe“: weil mautfrei! Die Passage über die Autobahn zum überörtlichen Hauptkunden des Hafens (LyondellBasell in Köln) wäre dagegen mautpflichtig. Das reine Wohngebiet dient als Sparschwein. In Köln befinden sich mehrere Häfen, die allerdings teurer sind, da sie Hafengeld verlangen dürfen. 
Überdies verkehren in den Nächten Spezialtransporte mit Begleitfahrzeugen – bis zu 65 t schwer. Sogar stündliche Transporte über Wochen waren in den Nächten geplant. Die Anwohner werden über derartige nächtliche Transporte nicht mehr informiert. Jede Nacht kann eine schlaflose Tortur sein.
Ich bitte darum, in den Entwurf aufzunehmen: Der Planfeststellungsbeschluss ist einzuhalten. Dem Schwerlastverkehr (und auch dem zukünftigen Klärschlammtransport per LKW nach Köln), ist die Passage über die Josefshöhe zu untersagen.

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