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Lärmschutz nach „Kapazität“

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Lärmschutz nach „Kapazität“

Lärmschutz nach „Kapazität“

Wenn eine autobahnparallele LKW-Vorrangroute durch ein mautfreies reines Wohngebiet führt: Warum soll die vom überörtlichen Schwerlastverkehr hoch belastete „Josefshöhe“ – unter diesen Bedingungen – kein Hotspot sein?
Warum werden gewerblich geprägte Straßen einer Priorität zugeordnet? Die Straße „An der Josefshöhe“ aber nicht?

Längst haben die Bürger bemängelt, dass die Lärmkarten sich von Runde zu Runde gleichen. In der 4. Runde fehlen nunmehr etliche hoch lärmbelastete Straßen gleich ganz.

Die Ausführungen des Umweltamts im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda vom 22.08.24 bringen es auf den Punkt. Entscheidend seien die „Kapazitäten“ der Verwaltung.

Dass die 133 Kita-Kinder auf ihrem Spielgelände entlang der Straße „An der Josefshöhe“ einer max. „Einwirkzeit“ (= Lärmeinwirkung) von 2,5 Stunden unterworfen sind, dürfte mit dem „Kindeswohl“ nicht vereinbar sein. Die Lärmmessung wurde von der Stadt Bonn übrigens selbst in Auftrag gegeben.

Ich bitte darum, die Josefshöhe als Hotspot mit hoher Dringlichkeit in den Entwurf aufzunehmen.

In einer grün regierten Stadt, sollte der Fokus auf dem Umwelt- und Gesundheitsschutz liegen.

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