Der vorgelegte Entwurf spiegelt die tatsächlich Lärmbelastung der Straße „An der Josefshöhe“ nicht wieder
Der vorgelegte Entwurf spiegelt die tatsächlich Lärmbelastung der Straße „An der Josefshöhe“ nicht wieder.
Für reine Wohngebiete sind gem. der 16. BImSchV 49 dB(A) in der Nacht und 59 dB (A) am Tag maßgeblich.
In zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln konnte die Stadt (seit nunmehr 5,5 Jahren) keine Verkehrserhebung und keine Lärmberechnung zur Straße „An der Josefshöhe“ vorlegen. Welche Daten (aus welchem Jahr) wurden der Umgebungslärmkartierung NRW zur Straße „An der Josefshöhe“ zugrundegelegt?
Die Straße „An der Josefshöhe“ gehörte – in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung – gleich mehrfach zu den Belastungsachsen. Ich bin erstaunt, dass sie im Entwurf zur 4. Runde nicht einmal mehr erwähnt wird.
Ich bitte darum, die Straße „An der Josefshöhe“ in den Entwurf zur vierten Runde der Lärmaktionsplanung einzubeziehen und realistische sowie effektive Maßnahmen zur Pegelminderung zu formulieren.