Wie kann man Lärm mit noch mehr Lärm bekämpfen?
Um eine Auskunft zum Entwurf 4. Runde der Lärmaktionsplanung zu erhalten, hat mich der Ersteller des Entwurfs (das Planungsbüro aus Hannover), an Sie verwiesen.
Im Beteiligungsverfahren unter „Bonn-macht-mit“ lautet die Antwort zur Bürgerfrage 1062/Situation „An der Josefshöhe“:
„Die Lärmbelastung LNight liegt abschnittsweise über 55 dB(A). Da diese Straße gem. Kap. 5 kein Hot Spot ist, werden im LAP 4. Stufe keine Maßnahmen als vorrangig vorgesehen. Bei ggf. anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird geprüft, lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen. Die Umsetzung des LKW-Lenkungskonzepts (LAP 2./3. Stufe) sollte weiterverfolgt werden.“
Ich hätte gerne gewusst, ob die obige Antwort von der Stadt oder von dem Hannoveraner Planungsbüro verfasst wurde.
Unter SEVAS.de wurden etliche Bonner Straßen als LKW-Vorrangrouten ausgewiesen. Seit wann kann man Lärm mit noch mehr Lärm bekämpfen?
Die Straße „A. d. Josefshöhe“ ist eine nicht klassifizierte Straße: eine einfache Gemeindestraße. Sie führt durch ein reines Wohngebiet. Etliche Schulen und ein Kindergarten sind betroffen. Die Weiterverfolgung einer Lkw-Vorrangroute führt die Lärmaktionsplanung der EU ad absurdum. Und wenn es heißt: „Bei ggf. anstehenden Sanierungsmaßnahmen wird geprüft, lärmmindernde Maßnahmen umzusetzen“, so lässt bereits die hohe Verschuldung der Kommune (auf absehbare Zeit) keine Sanierungsmaßnahmen zu. Der Gesundheitsschutz von ca. 500 Anwohnern der Straße „An der Josefshöhe“ wird auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben.