Anlage 1 ID 1093
1. Die Autobahn befindet sich in Zuständigkeit des Landes, eine Temporeduktion würde ebenfalls zur Lärmreduktion beitragen und sollte mind. als Vorschlag aufgenommen werden.
2. Die Reichsstraße wurde erst kürzlich saniert - ohne merklichen Effekt. Temporeduktion sollte mind. als Vorschlag aufgenommen werden.
3. Falsche Bewertung. Motorradfahrer, die nach der dichten Bebauung in Röttgen voll aufdrehen, erzeugen massiven Lärm. Dieser Lärm kann wohl wirksam durch einen neuen Blitzer an der bereits existenten Stelle verhindert werden.
4. Die mangelnde Relevanz ist n.h.B. falsch, da es Potential hat, den Verkehr auf der Reichsstraße zu reduzieren. Ein Lärmaktionsplan, der ohne aktive Verkehrslenkung arbeitet wäre sehr unprofessionell. Der LAP nennt diese Maßnahmen jedoch unter Kap. 7 als Strategie (Verlagern).