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Öffentliche Sportanlagen und das Abspielen von lauter Musik

Beteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde

Öffentliche Sportanlagen und das Abspielen von lauter Musik

Die Stadt sollte insbesondere auf eigenen Flächen (z.B. auf den Sportflächen im Wassenland) darauf achten, dass die Beschallung durch Nutzer über feste und mobile Lautsprecher mit Musik während des Trainings und bei Spielen unterbunden wird. Dieser Trend nimmt in den letzten Jahren zu, es fehlt das Verständnis, dass die Lautstärke nicht nur auf dem Sportplatz zu hören ist, sondern auch in der Nachbarschaft.

Ich möchte dies auch abgrenzen vom reinen Sportlärm (Jubeln, schreien, Ballgeräusche), der natürlich zur Sportplätzen dazugehört.

Kommentare

Gespeichert von Jupp Müller am Sa., 24.08.2024 - 08:10

Die unbegrenzten Öffnungszeiten städtischer Schulhöfe tut ihr Übriges bei der nächtlichen Lärmbelastung. Warum müssen Schulhöfe nachts geöffnet sein?

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