Das circa 0,8 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 6719-9 erstreckt sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau über die Grundstücke Ollenhauerstraße 2 und 4.
Die Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln hat in 2020 die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 erworben, mit dem Ziel einer Neuentwicklung mit einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung. Zunächst war für das Grundstück gemäß Rahmenplanung Bundesviertel eine Mischung aus Wohnen und Büronutzung vorgesehen. Allerdings kam eine schalltechnische Voruntersuchung zu dem Ergebnis, dass durch Geräuschemissionen des nahegelegenen Heizkraftwerks Süd eine Wohnnutzung kritisch zu sehen ist. Daher ist aktuell eine Mischung von Büro- und Dienstleistung, Handel und Gastronomie geplant. Entsprechend der Rahmenplanung beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück ein Bürohochhaus von ca. 40 m zu errichten, welches zu einem späteren Zeitpunkt nachweislich in Teilen für eine Wohnnutzung umgebaut werden kann. Hierzu wurde ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Liegenschaft Ollenhauerstraße 2, die im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und aktuell mit einem zweigeschossigen Bürogebäude sowie Garagenzeilen bebaut ist, wurde in den Wettbewerb zur Entwicklung einer städtebaulichen Idee einbezogen. Der Siegerentwurf sieht für die Ollenhauerstraße 2 einen sechsgeschossigen Gebäudekomplex vor.
Die geplante Neubebauung der Flächen erfordert eine Neufassung des Planungsrechts. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 6719-9 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 für Büro und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie zu entwickeln. Ob das Grundstück Ollenhauerstraße 2 nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Plangebiet verbleibt oder dessen Entwicklung in einem eigenen Verfahren weitergeführt wird, ist im weiteren Verfahren noch zu klären.
Weitere Erläuterungen zu dem Plangebiet können den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung entnommen werden.