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Warum muss man Lärmschutz erst einklagen

Warum muss man Lärmschutz erst einklagen

Schade, dass man in Bonn Lärmschutz immer erst einklagen muss. A. d. Josefshöhe hat sich die Immissionslage i. d. letzten 5 Jahren nicht verbessert. Innen- u. Außenpegel weisen immer noch eine horrende Lärmbelastung aus. Werden die Orientierungswerte der 16. BImSchV überschritten, sind weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich, die über Tempo 30 hinausgehen. Wie z. B. Lkw-Durchfahrtverbote, Tonnagebeschränkungen, Einbahnstraßenregelungen, Fahrbahnverengungen etc. Ich mahne hiermit dringlich an, dass d. Lärmaktionsplanung zur Josefshöhe entsprechend ergänzt wird!
Ich bin optimistisch, dass auch meine 2. (Untätigkeits-) Klage erfolgreich sein wird — zugunsten des reinen Wohngebiets. Von einer Aktions-Planung kann ohnehin keine Rede sein. Die Lärmbelastung wird eher von einer Runde in die nächste verschoben und Wohngebiete unter SEVAS als Lkw-Vorrangrouten ausgewiesen, die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses zum Hafen missachtet u. bis zu 65 t schwere Modultransporte sollten wochenlang die Anwohner stündlich um den Schlaf bringen. Unglaublich! Wozu Autobahnen (bei Klimawandel) ausbauen, wenn die Lkw’s die mautpflichtigen Highways meiden u lieber durch die mautfreien Wohngebiete fahren. In D werden durch Lärm drei Mal so viele Todesfälle verursacht, wie durch krebserregende Luftverunreinigungen. Ohnehin bestünde — lt. einem Gutachten des versierten Umweltrechtlers W. Sedlak — auch für Bonn längst die rechtliche Möglichkeit, Tempo 30 flächendeckend einzuführen.

Kommentare

Gespeichert von Josefshöhe am Mi., 08.11.2023 - 15:00

Die Josefshöhe ist ein Schnäppchen für Mautverweigerer.

Nachtrag: Ich gehe inzwischen von einer sehr hohen Anzahl an Ausnahmegenehmigungen (Anträge und Bescheide für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr/über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten) für Lkw bis zu 65t aus. U. a. aufgrund der immensen Vorbelastung des reinen Wohngebiets sehe ich darin einen Verstoß gegen die Lärmaktionsplanung. Der Schwerlastverkehr gehört vornehmlich auf die Autobahn.

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