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Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Hardtberg

Am Standort der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn-Duisdorf steht die ca.1,4 ha große Fläche, bestehend aus privaten und städtischen Flächen, für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachliegenden Flächen zu nutzen und im Bereich der städtischen Flächen langfristige Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Es soll dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen, das den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Insgesamt sollen auf der Fläche 144 Wohneinheiten sowie eine dreigruppige Kita inkl. Freibereich entstehen. Zur Konkretisierung einer tragfähigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Beteiligungsveranstaltung am 29. Februar im Rathaus Hardtberg. Zusätzlich zu der Veranstaltung wird für die Dauer von zwei Wochen eine Online-Beteiligung von Montag, den 19.02.2024, bis Montag, den 04.03.2024, durchgeführt. Unter www.bonn.de/schamotte-fabrik sind alle Informationen und eine Präsentation mit weiterführenden Erläuterungen abrufbar. Unter dem angegebenen Link ist auch die Onlinebeteiligung möglich.

Geplante Schritte

Beschluss zur Offenlage.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Zwei Jahre bis Satzungsbeschluss
Vorhabennummer:
164675

Räumliche Lage

Zwischen Bahnhofsstraße/Am Burgweiher/Lessenicher Straße

Politischer Beschluss

DS 230615

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht bezifferbar. 

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Weitere Informationen

Planaushänge im Stadthaus: Die Einsichtnahme der Pläne ist auch im Stadthaus auf Etage 2 (vor dem Ratssaal), Berliner Platz 2, 53111 Bonn, während der Dienststunden Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr möglich. Die Pläne sind analog zu den Informationen im Internet.

Planaushänge im Rathaus Hardtberg: Die Einsichtnahme der Pläne ist auch im Rathaus Hardtberg (im Foyer), Villemombler Straße 1, 53123 Bonn, während der Dienststunden Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr möglich. Die Pläne sind analog zu den Informationen im Internet.

 

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nein

Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Marie Schönert, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 - 77 3662, E-Mail: marie.schoenert@bonn.de

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