Wohnbauliche Entwicklung des Bereiches der ehemaligen Schamotte-Fabrik (Bebauungsplan Nr. 6220-1 „Schamotte-Fabrik“)
Am Standort der ehemaligen Schamotte-Fabrik in Bonn-Duisdorf steht die ca.1,4 ha große Fläche, bestehend aus privaten und städtischen Flächen, für eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachliegenden Flächen zu nutzen und im Bereich der städtischen Flächen langfristige Entwicklungspotenziale aufzuzeigen. Es soll dort zukünftig ein urbanes, qualitätsvolles Wohnquartier entstehen, das den Wohnstandort Duisdorf stärkt. Insgesamt sollen auf der Fläche 144 Wohneinheiten sowie eine dreigruppige Kita inkl. Freibereich entstehen. Zur Konkretisierung einer tragfähigen städtebaulichen Idee und einer qualitätsvollen Architektur wurde im Jahr 2022 ein städte- und hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das daraus resultierende städtebauliche Konzept dient als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Informationsveranstaltung am 29.02.2024 hat stattgefunden.
Geplante Schritte
Beschluss zur Offenlage.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Zwischen Bahnhofsstraße/Am Burgweiher/Lessenicher Straße
Politischer Beschluss
DS 230615
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Weitere Informationen
Planaushänge im Stadthaus: Die Einsichtnahme der Pläne ist auch im Stadthaus auf Etage 2 (vor dem Ratssaal), Berliner Platz 2, 53111 Bonn, während der Dienststunden Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr möglich. Die Pläne sind analog zu den Informationen im Internet.
Planaushänge im Rathaus Hardtberg: Die Einsichtnahme der Pläne ist auch im Rathaus Hardtberg (im Foyer), Villemombler Straße 1, 53123 Bonn, während der Dienststunden Montag und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr möglich. Die Pläne sind analog zu den Informationen im Internet.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kontakt
Felix Harting, Stadtplanungsamt (61-4), Telefon 0228 77 2647, E-Mail: felix.harting@bonn.de