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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6424-1 "Studierendenwohnheim Pariser Straße" in Bonn Auerberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6424-1 "Studierendenwohnheim Pariser Straße" in Bonn Auerberg

Ziel 4 - Hochwertige Bildung
Ziel 4 - Hochwertige Bildung
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Soziales, Kinder, Jugend und Familie
Stadtbezirk
Bonn

Das Studierendenwerk Bonn beabsichtigt die bauliche Erweiterung des Wohnheimstandortes an der Pariser Straße in Bonn Auerberg. Hierfür sollen die Flächen einer baufälligen und in weiten Teilen ungenutzten Kfz-Parkpalette in Anspruch genommen werden. Die geplante Entwicklung ist auf Grundlage des aktuellen Planungsrechts nicht möglich, sodass die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich wird.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Auf Grundlage des Zielbeschlusses (DS-Nr. 201864) wurde ein hochbauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse dienen nun als Grundlage für die weitere Planausarbeitung.

Geplante Schritte

-

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
2-3 Jahre
Vorhabennummer:
164645

Räumliche Lage

Pariser Straße 54, 53117 Auerberg Bonn

Politischer Beschluss

DS Nr. 201864

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Das Vorhaben ist mit der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für Studierende von gesamtstädtischer Bedeutung.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Lea Hilt, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Telefon: 0228 - 77 89143, E-Mail: lea.hilt@bonn.de

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