Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6920-1 Rastenweg
Ziel der städtebaulichen Planung ist es auf einem untergenutzten Grundstück einen Lebensmittelvollsortimenter zu entwickeln. Die Änderung des Planungsrechts erfolgt mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Beuel am südlichen Rand des Ortsteils Ramersdorf. Die etwa 7.800m² große Fläche grenzt im Süden an den Trassenverlauf der BAB 562, südwestlich verläuft die Stadtbahnlinie, nordwestlich befindet sich eine Tennissportanlage. Nördlich grenzt ein Grünstreifen an das Plangebiet, der die Straße "Im Alten Wingert" begleitet. Östlich führt der Trassenverlauf der "Königswinterer Straße" an dem Grundstück vorbei, von hier aus wird dieses über eine bereits bestehende Wendeschleife erschlossen. Westlich dieser Wendeanlage erstreckt sich eine Tennisanlage mit insgesamt 10 Plätzen. Zwei dieser Plätze werden im Zuge der Umsetzung der Planung entfallen und durch zwei neue Tennisplätze westlich des Standortes ersetzt.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB)
Geplante Schritte
Vorbereitung des Bebauungsplanentwurfes
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Rastenweg, 53227 Ramersdorf Bonn
Politischer Beschluss
DS-Nr.: 200793
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Weitere Informationen
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung -ggf. in einer an die Pandemielage angepassten Form- und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekanntgemacht. Bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) hat jedermann erneut die Gelegenheit, zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, der Begründung sowie der erforderlichen Gutachten Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern/Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
Kontakt
Herr Mende, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Tel. 0228 77 3415, Mail: simon.mende@bonn.de