Städtebauliche Entwicklung im Umfeld der Dottendorfer Straße „Urban dot“ (ehem. Christian Miesen-Gelände und Umfeld in der Raste)
Im Bereich des Gewerbestandortes im Umfeld der Dottendorfer Straße und In der Raste stehen mit dem ehem. Christian-Miesen-Gelände (4,5 ha), „In der Raste“, der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche (1,8 ha), einer privaten Brachfläche (0,87 ha) sowie dem Standort der ehemaligen Großbäckerei Lubig ca. (3,4 ha) insgesamt ein rund 13ha umfassendes Plangebiet für städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Mit Blick auf den anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum in der Stadt Bonn bietet sich die Möglichkeit, den Standort durch wohnbauliche und gewerbliche Nutzungen auf den heute noch ungenutzten bzw. brachgefallenen Flächen zu ergänzen und als ein gemischt genutztes Quartier zu etablieren. Ein städtebauliches Konzept wurde mit einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Mit zwei in der Erarbeitung stehenden Angebotsbebauungsplänen Nr. 6719-5 (Christian-Miesen-/ Lubig-Gelände) und Nr. 6718-2 (In der Raste) soll das Planvorhaben umgesetzt werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
BPlan Nr. 6718-2 Vorbereitung der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs
BPlan Nr. 6719-5 Vorbereitung des Satzungsbeschlusses nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Veröffentlichung (September-Oktober 2025)
Geplante Schritte
BPlan Nr. 6718-2 Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung
BPlan Nr. 6719-5 Satzungsbeschluss
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Dottendorfer Straße und In der Raste, 53129 Bonn
Politischer Beschluss
Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses. im Bebauungsplangebiet Nr. 6718-2 gemäß §3 (1) BauGB. (DS-Nr. 220458)
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Das Vorhaben wir durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen hat aber vorrangig Auswirkung auf das bezirkliche Umfeld und ist von hoher Bedeutung auf Ortsteilebene/Quartiersebene
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der von der Stadt in Aussicht genommenen Bauleitplanung, wesentlich unterscheidende Lösungen und der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden Auslegung der Pläne unterrichtet.
Bei der Veröffentlichung (gem. § 3 (2) BauGB) hat jedermann erneut die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne und der Begründung Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird den Verfassern / Verfasserinnen der Stellungnahme mitgeteilt.
Kontakt
BPlan 6718-2 (In der Raste) Katharina Blümel, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Telefon: 0228 - 77 4498 katharina.bluemel@bonn.de
BPlan Nr. 6719-5 (Christian-Miesen-/Lubig Gelände) Hannah Hornberg, Stadtplanungsamt (Amt 61-4) Telefon: 0228 77 2648 hannah.hornberg@bonn.de