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Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2

Nördlich der Immenburgstraße, Bebauungsplan Nr. 6422-2

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6422-2 betroffene Gebiet erstreckt sich auf einen gewerblich genutzten Teilbereich des Rahmenplangebiets
"Innovationsdreieck" nördlich der Immenburgstraße und östlich der Straße Am Dickobskreuz bis zu den Bahnflächen. Das gesamte gewerblich genutzte Areal macht aktuell einen städtebaulich ungeordneten und überwiegend vernachlässigten Eindruck. Für das gesamte Areal ist die städtebauliche Entwicklung eines gewerblichen Quartiers geplant.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

Geplante Schritte

Vorbereitung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
3 Jahre
Vorhabennummer:
164641

Räumliche Lage

Immenburgstraße/Am Dickobskreuz, Bonn

Politischer Beschluss

Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Drucksachennummer 211198Bezirksvertretung Bonn vom 07.06.2022, Drucksachennummer 220619 (Frühzeitige Beteiligung)

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher
ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Frau Wolter, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2656, Mail: ursula.wolter@bonn.de

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