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"Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 in Bonn, Buschdorf

"Im Dahl" - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-2 in Bonn, Buschdorf

Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Im Bebauungsplan Nr. 7425-24 „Otto-Hahn-Straße“, der im Jahre 2016 Rechtskraft für das Baugebiet „Apfelgarten“ erlangt hat, wurde unter anderem eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertageseinrichtung festgesetzt. Diese 4-gruppige Einrichtung mit einem Angebot für ca. 72 Kinder wurde in der Zwischenzeit in Betrieb genommen. Aufgrund der räumlichen Nähe zur existierenden Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Apfelgarten“, ist die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7425-19 “Im Dahl” festgesetzte Gemeinbedarfsfläche – Kindergarten – nicht mehr erforderlich. Sie eignet sich jedoch für eine weitere wohnbauliche und nach-verdichtende Entwicklung. Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels liegt für die beabsichtigte Neuaufstellung des Bebauungsplanes 6224- 2 ein öffentliches Interesse vor. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, ist eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB vom 09.03.23 bis 16.04.2023

Geplante Schritte

Auswertung Offenlage (§ 3 Abs.2 BauGB) und Vorbereitung Satzungsbeschluss

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
1-2 Jahre
Vorhabennummer:
164638

Räumliche Lage

Im Dahl 55-92, 53117 Bonn

Politischer Beschluss

Zielbeschluss (DS 1810802), frühzeitige Beteiligung (DS 210472), öffentliche Auslegung (DS 222312)

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB). Durchgeführt vom 02.12.2022 bis 17.12.2022, wurde über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit wurden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt / Wochenblatt „Schaufenster“ / Internet (Bekanntmachung erfolgt am 24.11.2022) bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) vom 09.03.2023 bis zum 16.04.2023 erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt / Wochenblatt „Schaufenster“ / Internet am 01.03.2023 bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Manuel Schild, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 26 59, E-Mail: Manuel.Schild@bonn.de

 

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