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"Grootestraße / Lenaustraße" Bebauungsplan Nr. 6122-1

"Grootestraße / Lenaustraße" Bebauungsplan Nr. 6122-1

Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6122-1 betroffene Areal erstreckt sich zwischen der Grootestraße, der Lenaustraße und der an der Grootestraße gelegenen Kleingartenanlage. Das Plangebiet befindet sich am Rande eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Geplant wird eine wohnbauliche Entwicklung in einer Mischung von Reihenhausbebauung in untergeordneter Anzahl und Geschosswohnungsbau sowie einer Kindertageseinrichtung. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität sollen für den Geschosswohnungsbau sowie für die geplanten Freiflächen Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Beschluss zur Entwicklung des Bereichs ist gefasst.

Geplante Schritte

Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.

Vorhabeninformationen

Vorhabennummer:
164604

Räumliche Lage

Grootestraße, 53121 Dransdorf Bonn

Politischer Beschluss

Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018, Drucksachennummer 1811409EB10

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Zurzeit nicht bezifferbar
Kosten Bürgerbeteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar

Zuständigkeit

bezirklich: Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten hat das Vorhaben bezirkliche Bedeutung.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Amt 61- Frau Fritze, Tel. 0228 77 2177, Mail : stefanie.fritze@bonn.de

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