"Grootestraße / Lenaustraße" Bebauungsplan Nr. 6122-1
Das von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6122-1 betroffene Areal erstreckt sich zwischen der Grootestraße, der Lenaustraße und der an der Grootestraße gelegenen Kleingartenanlage. Das Plangebiet befindet sich am Rande eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Geplant wird eine wohnbauliche Entwicklung in einer Mischung von Reihenhausbebauung in untergeordneter Anzahl und Geschosswohnungsbau sowie einer Kindertageseinrichtung. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität sollen für den Geschosswohnungsbau sowie für die geplanten Freiflächen Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Beschluss zur Entwicklung des Bereichs ist gefasst.
Geplante Schritte
Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Grootestraße, 53121 Dransdorf Bonn
Politischer Beschluss
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 12.12.2018, Drucksachennummer 1811409EB10
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: Zurzeit nicht bezifferbar
Kosten Bürgerbeteiligung: Zurzeit nicht bezifferbar
Zuständigkeit
bezirklich: Aufgrund der Anzahl der Wohneinheiten hat das Vorhaben bezirkliche Bedeutung.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kontakt
Amt 61- Frau Fritze, Tel. 0228 77 2177, Mail : stefanie.fritze@bonn.de