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Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn

Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Bundesstadt Bonn

Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Freizeit, Sport und Kultur
Natur und Umweltschutz
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Verkehr, Mobilität, und ÖPNV
Stadtbezirk
gesamtstädtisch

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Ballungsräume wie Bonn verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung basiert auf der Umgebungslärmkartierung, die europaweit alle fünf Jahre - zuletzt 2022/23 - durchgeführt wird. Der 2020 vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Runde muss nun überprüft und gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher erfolgt die Öffentlichkeitbeteiligung zweistufig: In der 1. Phase wird über die vorliegenden Informationen informiert und die Bürger*innen erhalten Möglichkeit eigene Vorschläge und Ideen einzubringen sowie auf Probleme hinzuweisen. Diese Eingaben werden bei der Entwicklung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit dann in der 2. Phase der Beteiligung vorgelegt.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde veröffentlicht und politisch beraten vgl. 231049-03. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. 

Geplante Schritte

Beratung und Beschlussfassung der finalen Fassung des Lärmaktionsplans sowie Berichterstattung an das Landesamt. 

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Bis Ende 2024
Vorhabennummer:
152201

Räumliche Lage

Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 18112352, DS-Nr.: 200341

Voraussichtliche Kosten

Kosten des Vorhabens: 87.465,00 EUR
Kosten Bürgerbeteiligung: 30.000,00 EUR netto, für die Konzeption und Durchführung sowie die fachliche Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. 

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch: Die Lärmaktionsplanung betrachtet das gesamte Stadtgebiet.

Weitere Informationen

Der Lärmaktionsplan der vierten Stufe sowie die Ergebnisse der Beteiligung kann im Ratsinformationssystem unter der Drucksachengrupper 231049 eingesehen werden.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
komplexes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Vom 12. August bis 9. September 2024 fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans statt. Die Bürgerinnen und Bürger hatten vom 20.08.2024 bis zum 17.09.2024 die Möglichkeit, sich den Entwurf über https://bonn-macht-mit.de/ anzuschauen und ihre Anregungen und Kommentare dazu mitzuteilen. Alle Anregungen wurden zusammen mit den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und den Rückmeldungen aus den politischen Beratungen zum Entwurf bei der Erstellung des abschließenden Lärmaktionsplans berücksichtigt. Die Einzelabwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist im Anhang des Plans dokumentiert..

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nein

Es erfolgt keine gezielte Ansprache von Kindern oder Jugendlichen. Kinder und Jugendliche werden über die gleichen Kanäle angesprochen wie Erwachsene und können sich entsprechend beteiligen. Insbesondere Jugendliche können online erreicht werden.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Jonas Michels, Amt für Umwelt und Stadtgrün (Amt 67-4), Tel.: 0228 77 4401, E-Mail: umgebungslaerm@bonn.de

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