Erweiterung des Ortsteilzentrum Heiderhof mit Wohnen und Einzelhandel, Bebauungsplanverfahren 6914-1
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen ge-schaffen werden, am Standort Akazienweg im Heiderhof einen Vollsortimenter mit einer erweiterten Marktfläche anzusiedeln und Wohnungen zu errichten. Ziel des Verfahrens ist, dass im Plangebiet ein neuer Lebensmittelvollsortimenter (mit circa 1.000 m² Verkaufsfläche) und darüber liegend eine zweigeschossige Wohnbebauung zur Stärkung der Funktion dieses Bereichs als zentralen Versorgungsbereich entsteht. Nach Inbetriebnahme der neuen Flächen, wird das vorhandene Marktgebäude auf dem Grundstück des „Heiderhof Center“ mit dem Ziel der Ansiedelung eines Drogeriemarktes im Erdgeschoss revitalisiert und um ein zusätzliches Geschoss aufgestockt. Im neuen Obergeschoss sind Erweiterungsflächen für eine seit mehreren Jahren im „Heiderhof Center“ befindliche Physiotherapiepraxis vorgesehen.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB
Geplante Schritte
Umsetzung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Akazienweg 6-10, 53177 Heiderhof Bonn
Politischer Beschluss
Zielbeschluss DS 210216
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung
sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt.
Kontakt
Stadtplanungsamt