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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Beuel

Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das im Bezirk Beuel befindliche Combahnviertel (abgegrenzt durch Konrad-Adenauer-Platz, Sankt-Augustiner-Straße, Bröltalbahnweg und Rheinufer) die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Gemäß Ratsbeschluss vom 14.03.2024 (DS-Nr. 240191) wird derzeit das förmliche Satzungsverfahren durchgeführt. Ziel der Ausweisung als Denkmalbereich ist es, die historische und jüngere Bausubstanz, sowie die städtebaulichen Strukturen des im ausgehenden 19. Jahrhundert angelegten Viertels mit seinen Straßenzügen, Bepflanzung und Blickbezügen zu erhalten und eine Weiterentwicklung im Einklang mit den schutzwürdigen Bestandteilen sicherzustellen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Öffentliche Auslegung sowie Onlinebeteiligung auf Bonn-macht-mit.de bis einschließlich 23. Februar 2025.

Geplante Schritte

Auswertung der Beteiligungsergebnisse , Vorbereitung des Satzungsbeschluss.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
1 Jahr
Vorhabennummer:
164629

Räumliche Lage

Combahnstraße, Rheindorfer Straße, Rathausstraße, Kaiser-Konrad-Straße, Von-Sandt-Straße, Rheinaustraße, Professor-Neu-Allee, Dunantstraße

Politischer Beschluss

DS 240191

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 10.000,00 Euro

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Der Satzungsbeschluss liegt in der Zuständigkeit des Rates.

Weitere Informationen

Für inhaltliche Auskünfte zum Thema Denkmalschutz ist die Untere Denkmalbehörde zuständig.

Kontakt: Rebekka Magis-Ciraci, Stadtplanungsamt (61-012), Telefon: 0228 – 77 3840, E-Mail: rebekka.magis-ciraci@bonn.de

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

1. Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem LVRADR, 

2. Vorlage in den politischen Gremien, 

3. Offenlage und Durchführung der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit, 

4. Würdigung evtl. Anregungen aus der Öffentlichkeit, (evtl. Wiederholung der Schritte 3 und 4), 

5. Vorlage zur Beschlussfassung im Rat, 

6. Vorlage zur Genehmigung bei der Bezirksregierung, 

7. Veröffentlichung und damit Inkrafttreten.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Jonas klug, Stadtplanungsamt (Amt 61-23),  Telefon: 0228 77 4492, E-Mail: jonas.klug@bonn.de

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