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Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Denkmalbereichssatzung Combahnviertel

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Beuel

Durch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) wurde die Stadt Bonn darüber unterrichtet, dass das im Bezirk Beuel befindliche Combahnviertel (abgegrenzt durch Konrad-Adenauer-Platz, Sankt-Augustiner-Straße, Bröltalbahnweg und Rheinufer) die „Voraussetzungen zur Ausweisung eines Denkmalbereiches“ erfüllt. Gemäß Ratsbeschluss vom 14.03.2024 (DS-Nr. 240191) wird derzeit das förmliche Satzungsverfahren durchgeführt werden. Ziel der Ausweisung als Denkmalbereich ist es, die historische und jüngere Bausubstanz, sowie die städtebaulichen Strukturen des im ausgehenden 19. Jahrhundert angelegten Viertels mit seinen Straßenzügen, Bepflanzung und Blickbezügen zu erhalten und eine Weiterentwicklung im Einklang mit den schutzwürdigen Bestandteilen sicherzustellen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Öffentlichkeitsbeteiligung muss erneut durchgeführt werden; Erarbeitung eines Leitfadens zur energetischen Ertüchtigung im Combahnviertel ist beauftragt.

Geplante Schritte

Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Satzungsunterlagen.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
1 Jahr
Vorhabennummer:
164628

Räumliche Lage

Combahnstraße, Rheindorfer Straße, Rathausstraße, Kaiser-Konrad-Straße, Von-Sandt-Straße, Rheinaustraße, Professor-Neu-Allee, Dunantstraße

Politischer Beschluss

DS 240191

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: ca. 10.000,00 Euro

Zuständigkeit

gesamtstädtisch: Der Satzungsbeschluss liegt in der Zuständigkeit des Rates.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

1. Erarbeitung des Satzungsentwurfs in Abstimmung mit dem LVRADR, 2. Vorlage in den politischen Gremien, 3. Offenlage und Durchführung der vorgeschriebenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, 4. Würdigung evtl. Anregungen aus der Öffentlichkeit, (evtl. Wiederholung der Schritte 3 und 4), 5. Vorlage zur Beschlussfassung im Rat, 6. Vorlage zur
Genehmigung bei der Bezirksregierung, 7. Veröffentlichung und damit Inkrafttreten.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Katrin Bisping, Stadtplanungsamt (Amt 61-02), Tel. 0228 77 2354, Mail: katrin.bisping@bonn.de

Jonas klug, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Tel.: 0228 – 77 44 92, E-Mail: jonas.klug@bonn.de

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