Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße - Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit der Nr. 6222-2
Im Geltungsbereich ist eine Entwicklung eines Bürocampus geplant, der mit dem Rückbau von bestehenden Gebäuden entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einhergeht. Die Realisierung soll zeitversetzt über mehrere Bauabschnitte durchgeführt und auf den zukünftigen Nachfragebedarf hinsichtlich möglicher Nutzungen sowie nachgefragter Flächengrößen zugeschnitten werden. In Kooperation mit den Teilflächeneigentümerin Lebenshilfe Bonn Gemeinnützige GmbH wird die Gesamtplanung für einen Campus entwickelt. Das Plangebiet soll neben einer Unterbringung einer Bundesinstitution, auch weitere noch zu definierende Nutzungen für die Lebenshilfe wie beispielsweise Verwaltung, Frühförderung, Familienhilfe, u.a. enthalten. Die Freiflächen sollen begrünt und zwischen den einzelnen Gebäuden durch eine platzähnliche Gestaltung sowie ein Wegenetz strukturiert und untereinander sowie mit der angrenzenden Umgebung verknüpft werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB
Geplante Schritte
Beschluss einholen für öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Justus-von-Liebig-Straße 28-30, 53121 Dransdorf Bonn
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt / Wochenblatt „Schaufenster“ / Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt / Wochenblatt „Schaufenster“ / Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien vorgelegt.
Kontakt
Stadtplanungsamt