Bebauungsplan Nr. 6324-2 Kölnstr. / Schlesienstr.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Buschdorf entlang der Kölnstraße und umfasst zwei Teilbereiche. Auf der unbebauten Fläche nördlich des Quartiers "Im Apfelgarten" und südlich des Bebauungsplans Nr. 6325-1 "Kölnstraße/ Otto-Hahn-Straße" soll ein durchmischtes Wohnquartier mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungsbau entstehen. Gleichzeitig wird Wert auf die Schaffung hochwertiger Freiflächen und die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gelegt. Auf dem östlich angrenzenden, derzeit gewerblich genutzten Gelände wird eine Nutzungsmischung (Gewerbe/Wohnen) angestrebt. Überwiegend wohnungsnah verträgliche
gewerbliche Nutzungen sollen berücksichtigt werden, die bevorzugt an Handwerksbetriebe mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Stadt Bonn vermarktet werden sollen. Im Wohnungsbau werden auf der Gesamtfläche potentiell mehr als 200 Wohneinheiten entstehen, von denen mindestens 50% als geförderter Wohnraum realisiert werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Stadtrat hat die übergeordneten Planungsziele beschlossen und eine Ämterbeteiligung wurde durchgeführt. Es werden Gutachten erstellt, die Standort und Planungsanforderungen bewerten.
Geplante Schritte
Durchführung eines Planungswettbewerbs und anschließend Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Kölnstraße, 53117 Bonn
Politischer Beschluss
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: Zurzeit nicht bezifferbar
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kontakt
Frau Pflug, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Tel. 0228 77 2963, E-Mail: Carmen.Pflug@bonn.de