Bebauungsplan Nr. 6222-3, Zukunftsort Dransdorfer Berg

Bebauungsplan Nr. 6222-3, Zukunftsort Dransdorfer Berg

Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 3 - Gesundheit und Wohlergehen
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Ziel 13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
Natur und Umweltschutz
Soziales, Kinder, Jugend und Familie
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Es ist geplant, mit einem Stadtteilentwicklungsprojekt der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und der Initiative Neue Stadtgärtnerei einen positiven Entwicklungsimpuls in Dransdorf und den angrenzenden Stadtteilen zu setzen. Die für das Gelände entwickelten Ideen, welche durch eine Kombination der  Bausteine Wohnen, Biostation, Initalkapital-Projekt mit (Umwelt-)bildungszentrum, Pflegebausteinen, Gewerbe und urbane Landwirtschaft gemeinschaftlich nachhaltiges Wohnen und Leben anstreben, sollen über ein Qualifizierungsverfahren und ein nachgeschaltetes Bebauungsplanverfahren konkretisiert werden

Stand des Vorhabens

Aktueller Bearbeitungsstand

Überarbeitung der Pläne und Vorbereitung der Offenlage.

Geplante Schritte

Beschluss der Offenlage der Pläne nach § 3 Abs.2 BauGB durch den Rat.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
In einem ersten Schritt ist bis 06.2025 die Erstellung eines städtebaulichen Konzeptes und die Darlegung der wirtschaftlichen, rechtlichen und stadtplanerischen Machbarkeit vorgesehen.
Vorhabennummer:
164669

Räumliche Lage

Auf dem Dransdorfer Berg 76, 53121 Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 221126-01

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht zu beziffern.

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Das Vorhaben hat vorrangig Auswirkung auf das bezirkliche Umfeld und ist von hoher Bedeutung auf Ortsteilebene/Quartiersebene.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
komplexes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Auf Grund der langen Vorgeschichte des Vorhabens auf dem Standort der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie der angestrebten engen Verflechtungen und positiven Auswirkungen auf den Ortsteil Dransdorf wurdeeine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Beteilungsverfahren, welches im Rahmen der Bebauungsplanerstellung stattfindet, durchgeführt. Ein entsprechendes Beteiligungskonzept wurde am 14.05.2024 vom Ausschuss für Bürgerbeteiligung beschlossen (DS 232024). Am 10.10.2024 hat eine Öffentlichkeitsveranstaltung stattgefunden. Dabei konnten sich Personen für ein Losverfahren zur Auswahl von VertreterInnen des Stadtteils melden. Darüber hinaus wurden sog. StadtteilpatInnen  miteinbezogen. Sowohl nach der ersten, als auch nach der zweiten Phase des städtebaulich-freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit durch Einladungen zu Ausstellungen informert. Anschließend wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein zweistufiges Beteiligungsverfahren mit dem üblichen Ablauf nach Baugesetzbuch durchgeführt. Der Rat der Stadt Bonn hat am 08.09.2025 beschlossen, auf Grundlage des Siegerentwurfes des Qualifizierungsverfahrens die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen DS 252867).

Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wurde über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Ja

Das Beteiligungskonzept wurde am 14.05.2024 vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit Änderungen beschlossen (DS 232084). Eine  gesonderte Kinder- und Jugendlichenbeteiligung wurde im September 2024 durchgeführt. 

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Anke Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 – 77 4504 E-Mail: anke.roerup@bonn.de

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