Bebauungsplan Nr. 6222-3, Entwicklung der Flächen der ehemaligen Stadtgärtnerei in Bonn-Dransdorf, Auf dem Dransdorfer Berg, zu einem gemeinwohlorientierten Wohn-und Bildungsprojekt
Es ist geplant, mit einem Stadtteilentwicklungsprojekt der Montag Stiftung Urbane Räume gAG und dem Verein Neue Stadtgärtnerei e.V. einen positiven Entwicklungsimpuls in Dransdorf und den angrenzenden Stadtteilen zu setzen. Die für das Gelände entwickelten Ideen, welche durch eine Kombination der drei Bausteine Wohnen, Biostation mit Umweltbildungszentrum und urbane Landwirtschaft gemeinschaftlich nachhaltiges Wohnen und Leben anstreben, sollen über ein Qualifizierungsverfahren und ein nachgeschaltetes Bebauungsplanverfahren konkretisiert werden.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung des Qualifizierungsverfahrens, Einholung von Gutachten.
Geplante Schritte
Qualifizierungsverfahren voraussichtlich im Jahr 2024, anschließend Bebauungsplanverfahren.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Auf dem Dransdorfer Berg 76, 53121 Bonn
Politischer Beschluss
DS-Nr. 221126-01
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht zu beziffern.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt. Das Vorhaben hat vorrangig Auswirkung auf das bezirkliche Umfeld und ist von hoher Bedeutung auf Ortsteilebene/Quartiersebene.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Auf Grund der langen Vorgeschichte des Vorhabens auf dem Standort der ehemaligen Stadtgärtnerei sowie der angestrebten engen Verflechtungen und positiven Auswirkungen auf den Ortsteil Dransdorf ist eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung vor dem Beteiligungsverfahren, welches im Rahmen der Bebauungsplanerstellung durchgeführt wird, vorgesehen. Für das vorgezogene Beteiligungsverfahren muss noch ein Beteiligungskonzept erstellt werden. Anschließend wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein zweistufiges Beteiligungsverfahren mit dem üblichen Ablauf nach Baugesetzbuch durchgeführt. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Das Beteiligungskonzept wurde am 14.05.2024 vom Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit Änderungen beschlossen (DS 232084) . Es ist die Durchführung einer gesonderten Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Planungsphase befindet.
Kontakt
Anke Rörup, Stadtplanungsamt (61-22), Telefon 0228 – 77 4504 E-Mail: anke.roerup@bonn.de