Bauliche Erneuerung der Feuer- und Rettungswache 1, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6423-1
Die Feuer- und Rettungswache 1 bedarf aufgrund des teilweise schlechten baulichen Zustands einer Erneuerung. Ferner liegen Arbeitssicherheits- und Brandschutzmängel vor, die nur in Teilen behoben werden konnten, die Gebäude haben einen sehr hohen Energiebedarf und entsprechen in den räumlichen Möglichkeiten nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aufgrund dessen soll durch einen weitgehenden Teilabriss die Feuer- und Rettungswache erneuert werden. Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Die im Westen liegende Fläche für das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern soll beibehalten werden, ebenso soll nicht in den Baumbestand eingegriffen werden. Der Bebauungsplan wird aufgrund der Größe der zulässigen Grundfläche im Vollverfahren durchgeführt.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Zielbeschluss ist gefasst
Geplante Schritte
Vorbereitung des Wettbewerbsverfahrens. Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Lievelingsweg 112, 53119 Bonn
Politischer Beschluss
28.06.2021 (Zielbeschluss), Drucksache 210403
Zuständigkeit
gesamtstädtisch: Es handelt sich bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes um ein Verfahren zur Aufstellung einer Satzung, bei dem die wesentlichen Verfahrensschritte bis hin zur Letztentscheidung (Satzungsbeschluss) beim Rat liegen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der
Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Kontakt
Frau Hornberg, Stadtplanungsamt, Tel. 0228 77 2648, E-Mail: hannah.hornberg@bonn.de