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Bauleitplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7519-14 "Wohnen An der Ziegelei"

Bauleitplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7519-14 "Wohnen An der Ziegelei"

Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Hardtberg

Für das Areal zwischen der Straße "Auf dem Kirchbüchel" und der Straße "An der Ziegelei" im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf ist der Bebauungsplan Nr. 7519-14 mit dem Ziel zu ändern, dass statt einer gewerblichen Nutzung eine Wohnnutzung realisiert werden kann.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Vorbereitung eines Qualifzierrungsverfahrens für die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption.

Geplante Schritte

Vorbereitung der Beschlussvorlage zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
ca. 2 Jahre
Vorhabennummer:
1701019

Räumliche Lage

An der Ziegelei, 53127 Lengsdorf Bonn

Politischer Beschluss

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: unbekannt
Kosten Bürgerbeteiligung: Vom Vorhabenträger zu tragen.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird bekannt gegeben.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Mathis Höller, Tel. 0228-77 4513, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) ,Email: mathis.hoeller@bonn.de

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