Bauleitplanverfahren zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7519-14 "Wohnen An der Ziegelei"
Für das Areal zwischen der Straße "Auf dem Kirchbüchel" und der Straße "An der Ziegelei" im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf ist der Bebauungsplan Nr. 7519-14 mit dem Ziel zu ändern, dass statt einer gewerblichen Nutzung eine Wohnnutzung realisiert werden kann.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung eines Qualifzierrungsverfahrens für die Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption.
Geplante Schritte
Vorbereitung der Beschlussvorlage zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
An der Ziegelei, 53127 Lengsdorf Bonn
Politischer Beschluss
Voraussichtliche Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten: unbekannt
Kosten Bürgerbeteiligung: Vom Vorhabenträger zu tragen.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/ Wochenblatt „Schaufenster“ /Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen werden durch die Verwaltung geprüft und den zuständigen politischen Gremien mit einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Ergebnis wird bekannt gegeben.
Kontakt
Mathis Höller, Tel. 0228-77 4513, Stadtplanungsamt (Amt 61-22) ,Email: mathis.hoeller@bonn.de