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Bauleitplanverfahren Nr. 7222-101 in Bonn-Roleber

Bauleitplanverfahren Nr. 7222-101 in Bonn-Roleber

Natur und Umweltschutz
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Verkehr, Mobilität, und ÖPNV
Stadtbezirk
Beuel

Für die Fläche des Bebauungsplans Nr. 7222-101 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Hoholz-Roleber soll die Möglichkeit einer Umnutzung der Sondergebietsfläche Landwirtschaftskammer für Wohnnutzung geprüft werden.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Erarbeitung eines Bebauungsplanes.

Geplante Schritte

Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes. Anschließend erfolgt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
Aktuell nicht absehbar
Vorhabennummer:
164606

Räumliche Lage

Siebengebirgsstraße/Ettenhausener Straße/ Ungartenstraße 53229 Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 231112

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Durch den Ratsbeschluss vom 19.09.2023 (DS-Nr. 231112) wurden die bisherigen Beschlüsse zu dem Plangebiet aufgehoben. Die Entwicklung des Areals soll unter den im Beschluss genannten Bedingungen fortgeführt werden. Die bisherige Vorhabenträgerin ist dazu nicht bereit, weshalb aktuell Überlegungen zum Erwerb der Fläche angestellt werden. Ein nächster Schritt wäre dann die Erarbeitung und Abstimmung eines städtebaulichen Entwurfs. Im Anschluss wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Jonas Klug, Stadtplanungsamt (Amt 61-23), Telefon: 0228 - 77 44 92, E-Mail: jonas.klug@bonn.de

 

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