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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Beuel

Auf den städtischen Grundstücken an der Wilhelm-Flohe-Straße sollen eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auf der ca. 0,7 ha großen ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche ist die Schaffung von Wohnraumangeboten (ca. 60 Wohneinheiten) für verschiedene Zielgruppen vorgesehen, wobei mind. 80% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten sind. Zusätzlich wird der Bedarf einer KiTa geprüft. Für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes ist die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen soll. Zur Konzeptentwicklung ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und Erstellung erster gutachterlicher Einschätzungen.

Geplante Schritte

Auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.

Vorhabeninformationen

Vorhabennummer:
164665

Räumliche Lage

Wilhelm-Flohe-Straße, 53229 Bonn

Politischer Beschluss

Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) für eine wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße".

Voraussichtliche Kosten

Kosten des Vorhabens: Die Kosten des Vorhabens können aktuell noch nicht endgültig beziffert werden. 

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kontakt

Dienststelle
Stadtplanungsamt (Amt 61-23)
Vorname
Jakob
 
Nachname
Langner
Telefon
0228 77 3791

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