Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“

Auf dem Grundstück der ehemaligen Jugoslawischen Botschaft an der Schlossallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem plant die 3L Projekt GmbH die Errichtung von Wohngebäuden mit einem integrierten Lebensmittelmarkt. Der Abriss der Bestandsbebauung ist bereits erfolgt. Da die Konzeption den Grundzügen des bestehenden Planungsrechts widerspricht und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich ist, ist zur Umsetzung des Vorhabens eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 09.06.2023 Der Bebauungsplanentwurf wird nun für die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet.
Geplante Schritte
Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Schlossallee 5, 53179 Bonn
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen auf www.bonn.de/schlossallee
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Vorhabennummer: 164666 Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.
Kinder- und Jugendbeteiligung
Die Beteiligung in B-Planverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.
Kontakt
Manuel Schild, Stadtplanungsamt (Amt 61-4), Telefon: 0228 - 77 2659, E-Mail: manuel.schild@bonn.de