Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem, „Schlossallee“

Auf den Grundstücken der ehemaligen Jugoslawischen Botschaft an der Schlossallee im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem plant die 3L Projekt GmbH die Errichtung von Wohngebäuden mit einem integrierten Lebensmittelmarkt. Hierfür ist der Abriss der Bestandsbebauung geplant. Zur städtebaulichen Qualifizierung der Planung wurde ein Wettbewerb mit fünf teilnehmenden Planungsbüros durchgeführt. Das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs ist Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Beteiligungsveranstaltung hat stattgefunden.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Schlossallee 5, 53179 Bonn
Politischer Beschluss
Umsetzung des Beschlusses zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7213-2 „Schlossallee“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Mehlem - Drucksache 211220-03.
Voraussichtliche Kosten
Zurzeit nicht bezifferbar.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Weitere Informationen
Weitere Informationen auf www.bonn.de/schlossallee
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Vorhabennummer: 164666 Beteiligungsveranstaltung und einer zweiwöchigen öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt "Schaufenster" bekannt gemacht. In der zweiten Stufe werden der Planentwurf, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Zeitgleich sind die Unterlagen im Internet einsehbar. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.