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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-9, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Ollenhauerstraße

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
gesamtstädtisch

Die Vorhabenträgerin KREER Development GmbH, Köln hat die Liegenschaft Ollenhauerstraße 4 erworben, mit dem Ziel der Neuentwicklung mit einer intensiveren Ausnutzung und einer Nutzungsmischung aus Büro und Dienstleistung, Versorgung und Gastronomie entsprechend den Leitlinien der vom Rat beschlossenen Rahmenplanung Bundesviertel. Die Rahmenplanung sieht zusätzlich für das Grundstück auch eine Wohnnutzung vor. Diese ist wegen der niederfrequenten Emissionen des naheliegenden Heizkraftwerk Süd nach gutachterlicher Einschätzung aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Entsprechend der Rahmenplanung beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück ein Bürohochhaus von ca. 40 m zu errichten, welches nachweislich in Teilen für eine Wohnnutzung umgebaut werden kann .

Stand des Vorhabens

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Zielbeschluss wurde gefasst und ein Wettbewerb als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Geplante Schritte

Vorbereitung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
3 Jahre
Vorhabennummer:
164670

Räumliche Lage

Ollenhauerstraße 4, 53113 Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 202202

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht zu beziffern.

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch

Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nein

Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Telefon: 0228 - 77 4493 E-Mail: barbara.opelt@bonn.de

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