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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Franz-Josef-Strauß-Allee

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Franz-Josef-Strauß-Allee

Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
gesamtstädtisch

Vorgesehen ist die Errichtung einer gemischten Wohn- und Bürobebauung an der Franz-Josef-Strauß-Allee in Bonn-Gronau. In dem rund 8.000 m2 großen Plangebiet soll das Entwicklungsziel der Rahmenplanung Bundesviertel, den Wohnanteil im Bundesviertel zu erhöhen, erreicht werden. Laut Ratsbeschluss soll bei diesem Vorhaben ein Wohnanteil von 70 % realisiert werden.

Stand des Vorhabens

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Zielbeschluss wurde gefasst.

Geplante Schritte

Durchführung eines Wettbewerbs als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Vorhabeninformationen

Vorhabennummer:
164671

Räumliche Lage

Franz-Josef-Strauß-Allee 2, 53113 Bonn

Politischer Beschluss

DS-Nr. 230021

Voraussichtliche Kosten

Zurzeit nicht zu beziffern.

Zuständigkeit

Gesamtstädtisch 

Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer kommunalen Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren
Bürgerbeteiligung:
Vorhaben mit Bürgerbeteiligung

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Vorhabennummer: 164671 Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Nein

Die Beteiligung in Bebauungsplanverfahren erfolgt standardisiert. Eine zusätzliche Beteiligung von einzelnen Ziel- oder Bevölkerungsgruppen ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass sich auch Kinder und Jugendliche im standardisierten Beteiligungsverfahren einbringen können.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Barbara Opelt, Stadtplanungsamt (61-23), Telefon: 0228 - 77 4493 E-Mail: barbara.opelt@bonn.de

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