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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-1„Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6224-1„Im Schildchen / Otto-Hahn-Straße“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf

Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 10 - Weniger Ungleichheiten
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
Stadtentwicklung, Stadtplanung
Stadtbezirk
Bonn

Auf dem ca. 5200 m² großen städtischen Grundstück des ehemaligen Studieninstitutes ist die Realisierung von innovativen Wohnformen und sozialen Einrichtungen vorgesehen. Je nach Bebauungskonzept (Machbarkeitsstudie) können zwischen 30 und 50 Wohneinheiten realisiert werden.

Stand des Vorhabens

Vorhabenstatus
in Umsetzung

Aktueller Bearbeitungsstand

Die Offenlage fand im Zeitraum vom 25.06. bis einschl. 06.07.2019 statt. Eine Beteiligungsveranstaltung fand am 29.06.2018 im katholischen Pfarrzentrum Sankt Aegidius, Buschdorfer Straße 60, 53117 Bonn statt. Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes erarbeitet.

Geplante Schritte

Städtebauliche Qualifizierung und Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

Vorhabeninformationen

Voraussichtliche Bearbeitungsdauer:
2-3 Jahre
Vorhabennummer:
164608

Räumliche Lage

Eckbereich Im Schildchen/ Otto-Hahn-Straße 53117 Bonn

Politischer Beschluss

Der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 27.02.2018 durch die Bezirksvertretung Bonn gefasst, DS-Nr. 1810024.

Voraussichtliche Kosten

Voraussichtliche Gesamtkosten: Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.
Kosten Bürgerbeteiligung: Die Kosten sind derzeit nicht bezifferbar.

Zuständigkeit

bezirklich: Das Wohnbauvorhaben in dieser Größe hat eine Bedeutung für den Stadtbezirk

Beteiligung

Art der Beteiligung:
standardisiertes Beteiligungsverfahren

Beschreibung des Verfahrens

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung und einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Falls mehrere unterschiedliche Konzepte vorhanden sind, werden diese vorgestellt. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeit werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe der Beteiligung wird bei der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) erneut die Gelegenheit gegeben, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie den Gutachten Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt/Wochenblatt „Schaufenster“/Internet bekannt gemacht. Bei dieser öffentlichen Auslegung hat jedermann die Gelegenheit, zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung sowie weiterer Gutachten selbst Stellung zu nehmen.

Kontakt

Weitere Kontaktdetails

Lea Hilt, Stadtplanungsamt (Amt 61-22), Telefon: 0228 77 89 143, E-Mail: Lea.Hilt@bonn.de

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