Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“
Auf den städtischen Grundstücken an der Wilhelm-Flohe-Straße sollen eine wohnbauliche Entwicklung ermöglicht und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Auf der ca. 0,7 ha großen ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche ist die Schaffung von Wohnraumangeboten (ca. 60 Wohneinheiten) für verschiedene Zielgruppen vorgesehen, wobei mind. 80% der Wohnungen als öffentlich geförderter Wohnungsbau zu errichten sind. Zusätzlich wird der Bedarf einer KiTa geprüft. Für die Aufstellung des notwendigen Bebauungsplanes ist die Erstellung eines städtebaulichen Konzepts erforderlich, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung erfüllen soll. Zur Konzeptentwicklung ist die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Vorbereitung eines städtebaulichen Wettbewerbs und Erstellung erster gutachterlicher Einschätzungen.
Geplante Schritte
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Wilhelm-Flohe-Straße, 53229 Bonn
Politischer Beschluss
Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) für eine wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße".
Voraussichtliche Kosten
Kosten des Vorhabens: Die Kosten des Vorhabens können aktuell noch nicht endgültig beziffert werden.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.