Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee"
Auf einem ca. 2 ha großen Areal zwischen den Straßen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde, um die Errichtung eines rein gewerblich genutzten Bürocampus zu ermöglichen. Die geplanten viergeschossigen, begrünten Bürogebäude sollen durch eine qualitätsvolle Freiraumgestaltung verbunden werden. Als ergänzende Nutzungen sind gastronomische Angebote, die sich zu einem innenliegenden Platz hin orientieren, und ein Fitnessstudio vorgesehen.
Stand des Vorhabens
Aktueller Bearbeitungsstand
Die Erstellung des Bebauungsplanentwurfs befindet sich in Vorbereitung. Aktuell sind noch die Erbringung und Abstimmung von weiteren Fachplanungen erforderlich.
Geplante Schritte
Vorbereitung einer Beschlussvorlage zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Vorhabeninformationen
Räumliche Lage
Pützchens Chaussee 22-24, 53229 Beuel-Ost
Politischer Beschluss
Beschluss mit der DS-Nr. 240100 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee“ Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Ost
Voraussichtliche Kosten
Die Kosten des Vorhabens trägt die Vorhabenträgerin.
Zuständigkeit
Gesamtstädtisch
Begründung: Es handelt sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes um die Aufstellung einer Satzung, deren letztendliche Beschlusskompetenz beim Rat liegt.
Beteiligung
Beschreibung des Verfahrens
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Durch die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) wird über allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Bauleitplanung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen der Planung frühzeitig im Rahmen einer zwei Wochen dauernden öffentlichen Auslegung der Pläne Vorhabennummer: 164664 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6822-1 „Pützchens Chaussee" Inhaltliche Beschreibung: Auf einem ca. 2 ha großen Areal zwischen den Straßen Pützchens Chaussee und Röhfeldstraße soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werde, um die Errichtung eines rein gewerblich genutzten Bürocampus zu ermöglichen. Die geplanten viergeschossigen, begrünten Bürogebäude sollen durch eine unterrichtet. Ort und Dauer der Beteiligungsmöglichkeiten werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt und im Wochenblatt „Schaufenster-Blickpunkt“ sowie im Internet bekannt gemacht. In einer zweiten Stufe im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) wird erneut die Gelegenheit gegeben, zum Bebauungsplanentwurf Stellung zu nehmen. Ort und Dauer der Offenlage sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Am Ende des Verfahrens entscheidet der Rat über die vorgebrachten Anregungen durch den Satzungsbeschluss.